02
Nov 2021

Informationen zur Coronaschutzverordnung ab dem 02.11.2021 und zum Elternsprechtag am 10.11.2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab dem 02.11.2021 besteht für alle Schülerinnen und Schüler auf einem festen Sitzplatz im Klassenraum keine Verpflichtung mehr zum Tragen einer Maske. Das Ministerium für Schule und Bildung hat in der Schulmail vom 28.10.2021 mitgeteilt, dass dies auch für Lehrkräfte gilt, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Personen im Raum eingehalten wird. Sobald die Schülerinnen und Schüler ihren Sitzplatz verlassen, besteht im Klassenraum und generell innerhalb des Schulgebäudes weiterhin die Maskenpflicht. Alle Schülerinnen und Schüler dürfen aber weiterhin freiwillig während des Unterrichts eine Maske tragen.

Dadurch ändern sich auch die Quarantäneentscheidungen. Sobald in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auftritt, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar beschränkt. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen. Die Quarantäne kann durch die Vorlage eines negativen Schnelltest- oder PCR-Testergebnisses verkürzt werden.

Die GHR führt die Corona-Selbsttests weiterhin dreimal pro Woche (Montag, Mittwoch und Freitag) durch. Nach wie vor kann die Schule jeder getesteten Person auf Wunsch für jede erfolgte Schultestung einen Negativtestnachweis (gemäß § 3 Abs. 4 Coronabetreuungsverordnung) ausstellen.

Der Elternsprechtag am 10.11.2021 kann wieder in Präsenz im Rahmen eines persönlichen Gespräches in der Schule stattfinden. Ihre Kinder haben bereits eine Einladung zur Terminvereinbarung erhalten.

Bitte beachten Sie, dass hierfür die 3G-Regeln gelten. Für das Betreten der Schule muss entweder ein Impfnachweis, ein Genesungsnachweis oder ein aktueller negativer Testnachweis (Schnelltest im Testzentrum nicht älter als 48 Stunden) mitgebracht werden, den Sie bitte der Lehrkraft vorzeigen. Außerdem muss auf dem gesamten Schulgelände ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden und eine OP- oder eine FFP2-Maske getragen werden. Ohne die Nachweise ist das Betreten des Schulgeländes und des Schulgebäudes nicht erlaubt.

Bleiben Sie gesund!

T. Steinhausen, RKR
Schulleitung