15
Mai 2024

Bottroper Bildungskonferenz „Demokratie gestalten“

Projekt Kinderrechte für die Klassen 6

Die UN- Kinderrechtskonvention wurde am 20. November 1989 von fast allen Staaten der Welt ins Leben gerufen. Mit dem Jahr des Kindes – 1979 – hat Polen den Vorschlag unterbreitet, in den Vereinten Nationen eine Kinderrechtskonvention zu entwickeln. 1992 hat der Bundestag der Bundesrepublik Deutschland der Kinderrechtskonvention zugestimmt.

Schutzrechte, Bildung, Frieden, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, Ernährung und Sport, Meinungsfreiheit, Partizipation und Gleichbehandlung sind nur einige Themen aus der Liste der Kinderrechte, die alle Kinder bewegen und beschäftigen.

Die Auseinandersetzung mit den Inhalten der Kinderrechte, ihre Überprüfung auf Alltags- und Situationstauglichkeit sowie die kritische Hinterfragung der gesellschaftlichen Relevanz sollte durch geschulte Fachpersonen begleitet und als Prozess der Meinungsbildung, Demokratieförderung und Partizipationsfähigkeit verstanden werden. Kinder auf dem Weg zu handlungsfähigen Akteurinnen und Akteuren ihrer Lebenswelten und der solidarischen Gesellschaft wachsen zu lassen, bedeutet Räume des Ausprobierens, Hinterfragens und der Gestaltung zu schaffen.

Mit dem lokalen Kooperationspartner

  • 7 Freunde e.V.

soll eine Schulkooperation entstehen, die nachhaltig und langfristig angelegt ist.

Ganz im Sinne des Namensträgers der Schule – Gustav Heinemann- steht die Partizipation durch Schülerinnen und Schüler im Vordergrund. Die Heranführung an Mitwirkungs- und Mitbestimmungsformaten, Meinungsbildung innerhalb und außerhalb der Schule, an Demokratiebildung sowie der Handlungsfähigkeit in demokratischen Strukturen sind erste Ziele des Projektes.

Der Kooperationspartner stellt eine fachpersonelle und sächliche Zuarbeit zur Verfügung. Pädagogisch ausgebildete Fachkräfte, das Naturfreundehaus Bottrop als außerschulischer Arbeitsort wie langjährige Methodenerfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen sind nur einige Unterstützungsaspekte in der Kooperation.

Projektaufbau:

1.Phase: Heranführung an die Thematik Kinderrechte in Klasse 6

Die Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen eines Unterrichtsprojektes über max. 5 Unterrichtsstunden an die Kinderrechte herangeführt.

Es entstehen erste methodische Zugangsformate zur Auseinandersetzung mit den Inhalten sowie zum Transfer der Inhalte in die Alltagsbetrachtung der Schülerinnen und Schüler.

In einem weiteren Schritt werden die Klassen 6 miteinander verbunden. Dieses kann durch einen Projekttag oder durch Zeitfenster im Anschluss an den Unterricht geschehen.

2. Didaktisch- methodischer Teil

Zur Präsentation der Ergebnisse erlernen die Schülerinnen und Schüler in Workshops Methoden der Darstellung, Ausdrucksfähigkeit, Interview- und Dokumentationstechniken.