SCHUL- UND HAUSORDNUNG

Die Hausordnung regelt den Ablauf des Schulalltages und das Zusammenleben an der Schule. Die Beachtung der einzelnen Regeln hilft, Störungen zu vermeiden und sichert ein geordnetes Schulleben. Jeder trägt daher die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln und wirkt daran mit, dass die Aufgaben der Schule erfüllt werden.

1. Grundsätzliches

Alle am Schulleben mitwirkenden Personen
– verhalten sich respektvoll.
– grüßen einander und sprechen in einer angemessenen Sprache miteinander.
– wenden keine Gewalt in Wort und Tat an.
– achten das Eigentum anderer.
– verständigen sich auf Deutsch.
– kleiden sich in angemessener Weise, d.h.
— der Jahreszeit / Temperatur angemessen
— keine übertrieben freizügige „Strand- bzw. Discokleidung“ mit z.B. tiefem Ausschnitt, bauchfrei oder auffallend kurz
— keine T-Shirt-Aufdrucke, die Gewalt verherrlichen, sexistisch oder politisch radikal sind

Bei offensichtlichen Verstößen kann der Schüler / die Schülerin durch den Klassenlehrer
oder dessen Vertreter angehalten werden, ein XXL T-Shirt der Schule überzuziehen.

Das Bereithalten und die Benutzung von unterrichtsfremden Gegenständen / Geräten ist auf dem Schulgelände untersagt. Hierzu zählen insbesondere MP-3 Player, elektronische Spiele, Beschallungsgeräte, Handys und wasserfeste Stifte. Die Lehrer sind berechtigt, diese Gegenstände in Verwahrung zu nehmen und nur an die Eltern auszugeben. Lediglich in der 3. großen Pause (Mittagspause) dürfen ausschließlich Audiogeräte benutzt werden.

Das Mitbringen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen (z. B. Laserpointern) ist ausdrücklich verboten.

Das Mitbringen von Alkohol und anderen Drogen ist ausdrücklich verboten.

Die Erziehungsberechtigten der Schüler und die Schüler verpflichten sich, sich an diese Grundsätze zu halten, um eine Beeinträchtigung der Lernsituationen in der Schule zu vermeiden die Gesundheit der Schüler zu schützen den Respekt gegenüber allen am Schulleben Beteiligten zu wahren.

2. Der Schulweg

Die Schülerinnen und Schüler
– halten sich auch auf Schul- und Unterrichtswegen an die üblichen Verhaltensregeln.
– legen Unterrichtswege nur in Begleitung eines Aufsicht führenden Lehrers zurück.
– warten, wenn sie auf Unterrichtswegen beaufsichtigt werden müssen, auf dem Schulhof, bis der begleitende Lehrer sie holt.

3. Vor Schulbeginn

Die Schülerinnen und Schüler
– halten sich vor Unterrichtsbeginn auf dem Schulhof auf.
– gehen mit dem ersten Klingelzeichen unverzüglich zu den Klassen- oder Fachräumen.
– schalten beim Betreten des Schulhofes sämtliche elektronischen Geräte aus.
– nehmen beim Betreten des Klassenraumes Mützen, Kappen und Sonnenbrillen ab.

4. Vor Beginn und nach Ende des Unterrichts

Die Schülerinnen und Schüler
– verhalten sich beim Betreten des Unterrichtsraumes so, dass mit einem geordneten Unterricht sofort nach dem zweiten Klingelzeichen begonnen werden kann (direktes Aufsuchen des Platzes, Bereitstellung der Arbeitsmittel etc.).
– beauftragen ihren Klassensprecher, das Sekretariat zu benachrichtigen, falls der Fachlehrer der betreffenden Unterrichtsstunde nicht 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn erschienen ist. Wenn das nicht möglich ist, muss der Fachlehrer in der Nachbarklasse benachrichtigt werden.
– putzen nach jeder Unterrichtsstunde die Tafel und säubern die Klasse.

5. Im Unterricht

Die Schülerinnen und Schüler
– kommen pünktlich mit den Unterrichtsmaterialien zum Unterricht.
– begrüßen den Lehrer in angemessener Form.
– achten die Klassen- und Gesprächsregeln.
– nehmen aktiv am Unterricht teil, stören die anderen nicht und befolgen Anordnungen der Lehrer.
– kauen im Unterricht kein Kaugummi.

6. Pausen

Die Schülerinnen und Schüler
– verlassen zu Beginn der großen Pause unverzüglich den Klassen-/Fachraum und begeben sich auf den Schulhof. Bei Regenpausen halten sie sich im Klassenraum auf. (Diese werden durch ein besonderes Klingelzeichen angezeigt.)
– halten sich nur in den vorgesehenen Bereichen des Schulhofes auf.
– benutzen nicht den Lehrerparkplatz der GHR.
– benehmen sich verantwortungs- und rücksichtsvoll.
– bleiben während der Pausen auf dem Schulgelände.
– behandeln schulische Anlagen und Gegenstände pfleglich, werfen Abfall unaufgefordert in die Behälter und erledigen den Hofdienst.
– benutzen die Toiletten nicht als Aufenthaltsraum.
– rauchen nicht auf den Toiletten und dem sonstigen Schulgelände.
– werfen nicht mit Gegenständen.
– unterlassen Schreien, schnelles Laufen auf den Fluren und Ballspiele im Schulgebäude.
– benutzen beim Spielen keine harten Bälle, Basketballbälle sind nur an den Basketballkörben erlaubt.

7. Feueralarm

Die Regeln müssen von allen eingehalten werden. (siehe Feueralarmplan)



Verhaltensregeln für alle Schülerinnen und Schüler während der Corona-Krise ab 01.09.2020

Grundsätzlich gelten neben der bisherigen Schul- und Hausordnung der GHR die von der Bundes- und Landesregierung NRW ausgegebenen Hygiene-, Abstands- und Verhaltensregeln. Darüber hinaus ist es notwendig, diese Regeln für den Schulbesuch zu ergänzen.

1. Grundsätzliches
Bei Nichtbeachtung der Regeln erfolgen wie im öffentlichen Raum Maßnahmen. Zunächst erfolgt ein sofortiger Schulverweis mit anschließendem Rückkehrgespräch mit den Eltern und der Schulleitung. Im Wiederholungsfall werden unter Umständen unter Einbeziehung der Polizei Bußgelder verhängt.

Alle am Schulleben mitwirkenden Personen
– halten auf dem gesamten Schulgelände und auch innerhalb der Gebäude immer einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen ein. Auf den Gängen und Treppen gilt Rechtsverkehr, d.h. immer auf der rechten Seite gehen.
– tragen auf dem Schulgelände und im gesamten Schulgebäude immer einen Mund-Nasen-Schutz. Diesen tragen sie solange, bis sie ihren Sitzplatz im Klassenraum eingenommen haben. Nach Unterrichtsende setzen die Schülerinnen und Schüler vor dem Aufstehen ihren Mund-Nasen-Schutz wieder auf und tragen diesen mindestens solange, bis sie das Schulgelände verlassen haben. Diese Maßnahme ist absolut verpflichtend (s. auch Pausenregelung).
– begrüßen sich unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m (d. h. ohne Körperkontakt wie Händeschütteln oder Umarmung usw.).
– haben sich umgehend telefonisch im Sekretariat krank zu melden, falls sie ihrer Schulpflicht aus gesundheitlichen Gründen nicht nachkommen können. Sollten Symptome auftreten, die auf eine Infizierung mit dem Coronavirus hindeuten könnten, ist dieses unverzüglich der Schule zu melden.

2. Der Schulweg
Der gesamte Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Schule und gilt rechtlich als Schulveranstaltung.
Alle Schülerinnen und Schüler
– halten sich auch auf Schul- und Unterrichtswegen an die üblichen Verhaltensregeln während der Corona-Krise.
– beachten beim Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel die dort geltende Abstandsregeln und die Maskenpflicht. Insbesondere steigen sie nicht mehr in Verkehrsmittel ein, wenn die Abstandsregeln aufgrund der bereits besetzten Sitzplätze nicht mehr einzuhalten sind.

3. Vor Beginn und nach Ende des Unterrichts
Die Schülerinnen und Schüler
– kommen erst unmittelbar zum Schulbeginn auf das Schulgelände. Ein vorheriges Treffen ist nicht erlaubt.
– halten sich vor Unterrichtsbeginn mit einem Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen auf dem Schulhof an dem der Klasse zugewiesenen Aufstellplatz (s. Tabelle und Skizze) auf. Dort warten sie solange, bis sie von einer Lehrkraft abgeholt werden.
Aufstellplätze aus Sicht vom Haupteingang auf den Schulhof:

– gehen nach Aufforderung durch die Lehrkraft einzeln hintereinander unter Berücksichtigung des Mindestabstandes zu den zugewiesenen Klassenräumen und zu ihrem zugewiesenen Sitzplatz im Klassenraum.
– verlassen nach dem Unterricht unverzüglich und ohne Umwege einzeln unter Berücksichtigung des Mindestabstandes den Klassenraum, das Schulgebäude und das Schulgelände.

4. Im Unterricht
Die Schülerinnen und Schüler
– dürfen an ihrem Sitzplatz während des Unterrichts den Mund-Nasen-Schutz abnehmen.
– stehen nicht unaufgefordert auf und/oder laufen im Klassenraum herum.
– melden sich bei dem Wunsch die Toilette aufsuchen zu wollen.
– setzen vor dem Aufstehen ihren Mund-Nasen-Schutz auf.
– beachten auf dem Weg zur Toilette den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen, betreten die Toilette nur einzeln und warten gegebenenfalls vor der Toilette unter Berücksichtigung des Mindestabstandes.
– die Eingangstüren zu den Toilettenvorräumen stehen einen kleinen Spalt offen, so dass eine Rufverständigung, ob jemand zur Zeit auf der Toilette ist, möglich ist.
– waschen sich nach dem Toilettengang für mindestens 30 Sekunden gründlich die Hände und werfen die benutzten Einmalhandtücher in den dafür vorgesehen Papierkorb.
– verwenden die zur Verfügung gestellten Materialien wie Seife oder Einmalhandtücher sparsam, damit das Material für alle reicht.

5. Pausen
Die Schülerinnen und Schüler tragen in den Pausen ihren Mund-Nasen-Schutz. Während des Essens und Trinkens darf der Mund-Nasen-Schutz kurzzeitig abgenommen werden. Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen muss immer beachtet werden.
Am Ende der Pausen begeben sich die Klassen umgehend zu ihren Aufstellplätzen (s. Tabelle zum Unterrichtsbeginn). Dort werden sie wieder von einer Lehrkraft abgeholt.

6. Feueralarm
Im Brandfall gelten die in diesem Fall üblichen Verhaltensregeln (s. Verhalten im Brandfall) und haben Vorrang. Soweit möglich sollen auch hier die Corona-Verhaltensregeln eingehalten werden

Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen
T. Steinhausen, RKR
(Schulleitung)